Nahverkehr steht still: Der große ÖPNV-Warnstreik am Donnerstag – Trend Summary
Die Gewerkschaft Ver.di hat für diesen Donnerstag zu massiven Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in mindestens fünf Bundesländern aufgerufen. In Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Brandenburg und Hamburg müssen sich Pendler auf erhebliche Einschränkungen bei Bussen und Bahnen einstellen. Ziel der Arbeitsniederlegungen ist es, den Druck in den laufenden Tarifverhandlungen für die rund 90.000 Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr zu erhöhen.
TL;DR
- Flächendeckende Warnstreiks im ÖPNV in mindestens fünf Bundesländern am Donnerstag.
- Betroffen sind unter anderem München, Köln, Düsseldorf, Frankfurt und Potsdam.
- Ver.di fordert bessere Arbeitsbedingungen und Entlastung für das Personal.
- Fahrgäste müssen mit massiven Ausfällen bei U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen rechnen.
Was passiert ist
Nachdem die bisherigen Tarifrunden ohne Einigung geblieben sind, verschärft die Gewerkschaft Ver.di den Arbeitskampf im Verkehrssektor. Am Donnerstag, den 19. März 2026, beginnen koordinierte Warnstreiks, die in den meisten betroffenen Regionen mit Betriebsbeginn starten und den gesamten Tag andauern werden. In Nordrhein-Westfalen sind insbesondere die großen Verkehrsbetriebe wie die Rheinbahn in Düsseldorf, die KVB in Köln und die Bogestra im Ruhrgebiet betroffen. Auch in Bayern liegt der Schwerpunkt auf den kommunalen Betrieben in München, Nürnberg und Augsburg.
In Hessen konzentrieren sich die Maßnahmen auf Frankfurt, Kassel und Wiesbaden, während in Brandenburg vor allem der Nahverkehr rund um Potsdam und in den Landkreisen beeinträchtigt wird. Die Gewerkschaft betont, dass die Personalknappheit im ÖPNV ein kritisches Maß erreicht habe und ohne attraktivere Arbeitsbedingungen die Verkehrswende gefährdet sei.
Wichtige Entwicklungen
Die Streikaufrufe betreffen primär den kommunalen Nahverkehr, der unter den TV-N (Tarifvertrag Nahverkehr) fällt. In Hamburg ist die Hochbahn betroffen, was weitreichende Folgen für den gesamten Stadtverkehr hat. Wichtig für Pendler: Der Regional- und Fernverkehr der Deutschen Bahn ist von diesem spezifischen Aufruf nicht betroffen, sodass S-Bahnen und Regionalzüge dort fahren können, wo sie nicht von kommunalen Stellwerken gesteuert werden. In Nordrhein-Westfalen hat Ver.di angekündigt, dass der ÖPNV in den Ballungszentren nahezu vollständig stillstehen wird.
Warum das wichtig ist
Der Streik verdeutlicht die angespannte Lage in der kritischen Infrastruktur. Da täglich Millionen von Menschen auf den ÖPNV angewiesen sind, haben die Ausfälle direkte Auswirkungen auf den Berufsverkehr und den Schulbetrieb. Fahrgäste werden gebeten, sich vorab über alternative Routen zu informieren. Aktuelle Informationen zu den betroffenen Linien finden sich häufig direkt auf den Portalen der lokalen Anbieter, wie zum Beispiel auf der Webseite der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) oder im Infoportal des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr.
Wie es weitergeht
Sollte am Donnerstag keine Annäherung zwischen den Arbeitgebern und der Gewerkschaft erkennbar sein, drohen weitere Arbeitsniederlegungen in der kommenden Woche. Die nächsten Verhandlungstermine sind bereits angesetzt. Pendler sollten den Donnerstag für Home-Office nutzen oder auf das Fahrrad umsteigen, da auch auf den Autobahnen mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen und Staus zu rechnen ist.
Häufig gestellte Fragen
Fahren S-Bahnen trotz des Streiks?
Ja, in den meisten Fällen fahren die S-Bahnen der Deutschen Bahn, da diese einem anderen Tarifvertrag unterliegen. In Städten wie München oder Köln kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, wenn Stellwerke bestreikt werden.
Wann genau beginnt der Streik am Donnerstag?
In der Regel starten die Warnstreiks am 19. März mit der ersten Schicht gegen 3:00 oder 4:00 Uhr morgens. Das Ende ist meist auf den späten Abend oder den frühen Freitagmorgen angesetzt.
Welche Bundesländer sind vom ÖPNV-Streik betroffen?
Bisher haben Ver.di-Verbände in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Brandenburg und Hamburg zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Weitere kurzfristige Aufrufe in anderen Ländern sind nicht ausgeschlossen.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Streik?
Im Nahverkehr gibt es bei Streik nur sehr begrenzte Fahrgastrechte. Meist entfällt der Anspruch auf Entschädigung bei angekündigten Arbeitskämpfen, da dies als höhere Gewalt oder kalkulierbares Risiko gewertet wird.
Resources
Sources and references cited in this article.