Schwäbisch Gmünd: Mutmaßliche sexuelle Übergriffe auf vier Mädchen im Freibad
Am vergangenen Samstag kam es im Bud-Spencer-Bad in Schwäbisch Gmünd zu mehreren sexuellen Übergriffen auf minderjährige Mädchen im Erlebnisbecken. Ein festgenommener 21-jähriger Tatverdächtiger befindet sich trotz erlassenem Haftbefehl unter Auflagen wieder auf freiem Fuß.

Die Chronologie der Ereignisse im Erlebnisbecken
Die mutmaßlichen Taten ereigneten sich am Samstag, dem 20. Juni, in der Zeit zwischen 16:30 Uhr und 17:30 Uhr. Ort des Geschehens war das stark frequentierte Erlebnis- und Spaßbecken des Bud-Spencer-Bades in Schwäbisch Gmünd. Ein 21-jähriger Mann suchte dort gezielt die Nähe von jungen Badegästen.
Nach den bisherigen Ermittlungen der Behörden soll der Mann mindestens vier Mädchen im Alter von 12 bis 14 Jahren unsittlich berührt haben. Er fasste den Minderjährigen an das Gesäß sowie an die Oberschenkel. Damit nicht genug: Der Beschuldigte versuchte wiederholt, den betroffenen Mädchen die Bikini-Unterteile auszuziehen, um sie weiter zu bedrängen.

In einem besonders schweren Fall soll der Tatverdächtige zudem versucht haben, mit den Fingern in den Intimbereich eines der Mädchen einzudringen. Die Übergriffe endeten im tiefen Wasser erst, als sich die Jugendlichen konsequent und gemeinschaftlich zur Wehr setzten. Durch diese Gegenwehr schafften es die Mädchen, dass der Angreifer schließlich von ihnen abließ.
Wer involviert ist und wie die Behörden handeln
Im Zentrum des Ermittlungsverfahrens steht ein 21 Jahre alter Mann mit afghanischer Staatsbürgerschaft. Nach intensiver Fahndung konnte der Beschuldigte am Mittwoch, dem 24. Juni, von den Einsatzkräften festgenommen werden. Am Folgetag wurde er auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ellwangen (Jagst) dem zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd vorgeführt.
Das zuständige Kriminalkommissariat Aalen hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der Sexualdelikte vollständig übernommen. Die Ermittler arbeiten eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen, um den genauen Hergang im voll besetzten Spaßbecken zu rekonstruieren und Beweise zu sichern.
Was die Entscheidung des Haftrichters bedeutet
Obwohl der zuständige Haftrichter den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl wegen der Schwere der Vorwürfe offiziell erließ, wurde dieser direkt gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der afghanische Staatsangehörige wurde daraufhin umgehend wieder auf freien Fuß entlassen.
Für die Betroffenen und die lokale Bevölkerung sorgt diese Entscheidung oft für Unverständnis, doch im deutschen Rechtssystem ist die Untersuchungshaft an strenge Flucht- oder Verdunkelungsgefahren gekoppelt. Zu den erteilten Auflagen gehört ein striktes, sofortiges Betretungsverbot für jegliche Freibäder. Der Mann darf somit bis auf Weiteres keine öffentlichen Badeanstalten mehr besuchen.
Wie es nun in Schwäbisch Gmünd weitergeht
Die Kriminalpolizei in Aalen geht derzeit davon aus, dass die Liste der Opfer noch länger sein könnte. Da sich die Vorfälle an einem gut besuchten Samstagnachmittag im Erlebnisbereich abspielten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass noch weitere Mädchen im Wasser bedrängt wurden.
Die Ermittler richten daher einen dringenden Aufruf an die Öffentlichkeit. Mögliche weitere Geschädigte sowie Augenzeugen, die am 20. Juni verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich direkt bei der Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 07361/5800 zu melden. Sowohl die Staatsanwaltschaft Ellwangen als auch die Leitung des Bud-Spencer-Bades waren für eine tiefergehende Stellungnahme zu den Sicherheitsvorkehrungen vorerst nicht erreichbar.
Häufige Fragen zum Vorfall (FAQ)
Wann und wo genau passierten die sexuellen Übergriffe?
Die Vorfälle ereigneten sich am Samstag, dem 20. Juni 2026, zwischen 16:30 und 17:30 Uhr. Tatort war das Erlebnis- und Spaßbecken des Bud-Spencer-Bades in Schwäbisch Gmünd.
Wer sind die Opfer der Belästigungen?
Bisher haben sich mindestens vier minderjährige Mädchen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren bei den Behörden gemeldet. Die Polizei schließt weitere betroffene Jugendliche im selben Becken nicht aus.
Warum ist der 21-jährige Tatverdächtige trotz Haftbefehl frei?
Der Haftrichter hat den erlassenen Haftbefehl gegen feste Auflagen außer Vollzug gesetzt. Das bedeutet, dass der Mann vorerst nicht in Untersuchungshaft muss, solange er sich an die richterlichen Weisungen hält.
Welche Auflagen wurden dem Beschuldigten erteilt?
Dem 21-jährigen afghanischen Staatsbürger wurde unter anderem gerichtlich untersagt, Freibäder zu betreten. Zudem läuft gegen ihn das offizielle Ermittlungsverfahren des Kriminalkommissariats Aalen.
An wen können sich Zeugen oder weitere Betroffene wenden?
Hinweise zum Tatgeschehen oder Meldungen weiterer Opfer nimmt die Kriminalpolizei unter der Rufnummer 07361/5800 entgegen.
Ressourcen
Quellen und Referenzen in diesem Artikel.
