Warum droht trotz praller Speicher ein Rasensprenger-Verbot?
Einige deutsche Kommunen haben zum Sommerbeginn erste Wasserentnahmeverbote erlassen, da die lokalen Versorgungssysteme durch extreme Gleichzeitigkeit beim Verbrauch an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Obwohl Deutschland im weltweiten Vergleich als wasserreiches Land gilt, zwingen punktuelle Belastungen die Behörden zu drastischen Maßnahmen, um die kritische Infrastruktur zu sichern.

Das Problem der Gleichzeitigkeit
Das eigentliche Nadelöhr bei der Trinkwasserversorgung ist laut dem bayerischen Branchenverband VBEW nicht die generelle Menge des verfügbaren Wassers. Vielmehr schnellt der Bedarf der privaten Haushalte an heißen Tagen um bis zu 60 Prozent in die Höhe. Wenn in einer Nachbarschaft zeitgleich Rasensprenger laufen und private Aufstellpools befüllt werden, kollabiert die Pumpleistung der lokalen Wasserversorger. Ein einzelner Pool mit einem Durchmesser von 3,66 Metern schluckt rund 6.500 Liter Wasser – das entspricht exakt dem 52-fachen Tagesbedarf einer einzelnen Person.
Die Verteilung der Wasserressourcen und die Nachfrage driften regional stark auseinander, bestätigt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Besonders angespannt ist die Lage in trockenere Regionen sowie in Gebieten mit starkem Zuzug und neuer Gewerbeansiedlung. Hinzu kommen rechtliche Vorgaben der Wasserbehörden, die strikt regeln, wie viel Grundwasser ein Versorger überhaupt fördern darf. In Trockenperioden führt dies zu handfesten Nutzungskonkurrenzen zwischen der Landwirtschaft, der Industrie und den privaten Haushalten.

Strenge Regeln ab 27 Grad
Um die Grundwasservorräte zu schonen, greifen erste Regionen zu temperaturabhängigen Verboten. In der Region Hannover gilt vom 1. Juni bis zum 30. September ein striktes Bewässerungsverbot für öffentliche und private Grünflächen, sobald die Wetterstation am Flughafen Langenhagen eine Temperatur von mindestens 27 Grad Celsius anzeigt. In der Zeit von 11 bis 17 Uhr muss jeder Rasensprenger ausgeschaltet bleiben. Der physikalische Hintergrund: In den heißesten Mittags- und Nachmittagsstunden verdunstet ein riesiger Teil des Wassers, noch bevor es überhaupt die Pflanzenwurzeln erreicht.
Wer diese Verbote ignoriert, riskiert empfindliche Strafen. Die Kommunen ahnden Verstöße über das Ordnungsamt als Ordnungswidrigkeit. In schweren oder wiederholten Fällen sieht der Bußgeldkatalog Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro vor. Da eine flächendeckende Kontrolle der Gärten kaum machbar ist, setzen die Behörden auch auf die soziale Kontrolle unter Nachbarn.
Die wichtigsten Akteure im Überblick
- VKU und BDEW: Die Spitzenverbände beruhigen, dass kein bundesweiter Wassermangel droht, warnen jedoch vor regionalen Systemüberlastungen.
- Kommunale Wasserversorger: Betriebe wie die Berliner Wasserbetriebe rüsten auf. Sie setzen auf Klärwerksausbauten und das Konzept der Schwammstadt, bei dem Niederschlagswasser im Boden gespeichert wird, statt ungenutzt in die Kanalisation zu fließen.
- Untere Wasserbehörden: Die lokalen Ämter überwachen die Grundwasserpegel und erlassen bei drohender Knappheit die entsprechenden Allgemeinverfügungen.
Strategien gegen den Engpass
Eine technische Deckelung der Wassermenge pro Haushalt ist für die Versorger nicht umsetzbar. Da jeder Hausanschluss technologisch als eine Einheit registriert ist, lässt sich nicht differenzieren, ob dahinter ein Einfamilienhaus oder ein Komplex mit zwölf Mietparteien steht. Regionen wie Franken, Niederbayern oder die Oberpfalz setzen daher vermehrt auf den Aufbau von Verbundlösungen mit Nachbargemeinden und den Anschluss an Fernwasserinfrastrukturen.

Für die Verbraucher bleibt das eigene Verhalten der wichtigste Hebel. Fachleute empfehlen, die Bewässerung in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden zu verlegen und auf Tröpfchenbewässerung statt Sprinkler zu setzen. Die Nutzung von gesammeltem Regenwasser schont zudem die Trinkwasservorräte und ist aufgrund des geringeren Kalkgehalts oft verträglicher für die Pflanzen. Im Haushalt bringt der Verzicht auf ein Vollbad (150 bis 170 Liter) zugunsten einer fünfminütigen Dusche (rund 70 Liter) sofortige Einsparungen.
Was zu erwarten ist
Sollten die Temperaturen in den kommenden Wochen weiter steigen und die Niederschläge ausbleiben, werden weitere Landkreise ihre vorbereiteten Allgemeinverfügungen aus der Schublade holen. Die Verbote werden jedoch stets regional und zeitlich begrenzt bleiben. Auch die Entnahme von Oberflächenwasser aus Flüssen, Bächen und Seen – wie sie beispielsweise im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt reguliert ist – dürfte bei sinkenden Pegelständen weiter eingeschränkt werden, um die dortigen Ökosysteme vor dem Kollaps zu schützen.
Häufige Fragen zum Bewässerungsverbot
- Schwammstadt
- Ein städtebauliches Konzept, bei dem Regenwasser auf Grünflächen versickert und im Boden gespeichert wird, statt über die Kanalisation abzufließen.
- Allgemeinverfügung
- Ein behördlicher Erlass, der eine verbindliche Regelung für einen unbestimmten Personenkreis festlegt, beispielsweise ein temporäres Gießverbot.
FAQ
Darf ich trotz Verbot meine Nutzpflanzen gießen?
Ja. Die meisten kommunalen Verordnungen verbieten lediglich die großflächige Beregnung von Rasenflächen und Ziergärten. Das gezielte Gießen von Nutzpflanzen, Beeten oder einzelnen Bäumen per Hand mit der Gießkanne bleibt in der Regel erlaubt.
Gilt das Verbot auch für Wasser aus der eigenen Regentonne?
Nein. Die behördlichen Nutzungsbeschränkungen beziehen sich auf das öffentliche Trinkwassernetz sowie die Entnahme aus öffentlichen Fließgewässern. Das in Zisternen oder Regentonnen gesammelte Niederschlagswasser darf jederzeit uneingeschränkt genutzt werden.
Sind private Pools von den Einschränkungen betroffen?
Das Befüllen von Pools und Whirlpools mit Trinkwasser wird von den betroffenen Gemeinden in den Mittagsstunden oder bei akuter Knappheit strikt untersagt. Bestehende Poolfüllungen, die über geschlossene Kreisläufe gereinigt werden, dürfen betrieben werden, sollten aber zur Vermeidung von Verdunstung abgedeckt werden.
Ressourcen
Quellen und Referenzen in diesem Artikel.
